Wer darf sich eigentlich heutzutage Ernährungsberater:in nennen?

Die Antwort auf diese Frage ist (leider) ziemlich einfach: Jeder darf sich Ernährungsberater:in nennen.

Das heißt: Auch wenn nur ein Fernlehrgang oder Wochenend-Seminar besucht wurde, darf man sich danach bereits Ernährungsberater:in nennen, denn das Wort Ernährungsberater ist kein geschützter Begriff.

Wer sollte sich stattdessen (und ausschließlich) Ernährungsberater:in nennen dürfen?

Ernährungsfachkräfte mit entsprechender Ausbildung (Diätassistent:in) oder Studium (Ernährungswissenschaftler:in, Oecotropholog:in und andere fachverwandte Studiengänge). Hier dauert die Ausbildung und das Bachelorstudium jeweils etwa 3 Jahre und umfassen etwa 4.000 Unterrichtstunden (Theorie & Praxis), das Masterstudium dauert weitere 1,5 -2 Jahre. Also definitiv länger als ein Wochenende oder einige Wochen Fernlehrgang und vor allem mit Praxisanteil durch Praktika und Praxissemester.

Immerhin:

Die Ernährungsberatung wird von den Krankenkassen nur bezuschusst, wenn der oder die Ernährungsberater:in ein Zertifikat vom Berufsverband (wie VDOE, VDD, VFED, QUETHEB) bzw. der DGE (Dt. Gesellschaft für Ernährung) besitzt. Dies erhalten nur Diätassistent:innen nach Abschluss der Ausbildung und Ernährungswissenschaftler:innen und Oecotropholog:innen mit entsprechenden Leistungsnachweisen aus dem Studium, Fortbildungszertifikaten und praktisch Erfahrungen im Bereich der Ernährungsberatung.

Hier eine kleine Übersicht, wie Du eine/n qualifizierte Ernährungsberater:in erkennst:

In den sozialen Netzwerken siehst du eine Menge Ernährungsberater:innen bzw. solche, die es in ihrem Profil stehen haben. In der Regel schreiben qualifizierte Ernährungsberater:innen meist ihre Berufsbezeichnung (also Diätassistent:in, Oecotropholog:in) und ggf. Studienabschluss wie B. Sc. (Bachelor of Science) und M. Sc. (Master of Science) dahinter. Wenn du dir unsicher bist, frage vorab nach. Auch die Krankenkassen verlangen den Nachweis wie das Zertifikat des Berufsverbands und die Abschlussurkunde der Ernährungsberatung – erst dann ist eine Kostenübernahme möglich.

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In diesem Beitrag erfährst du, was der Unterschied zwischen einer Ernährungsberatung und einer Ernährungstherapie ist.