In diesem Beitrag sind die wichtigen Unterschiede zwischen Ernährungsberatung und Ernährungstherapie kurz aufgeführt. Im Alltag begegnet man häufig eher dem Begriff Ernährungsberatung, da das Wort Therapie leider oftmals noch in der Gesellschaft einen negativen Beigeschmack hat und eher abgelehnt wird. Übrigens: Beide Begrifflichkeiten sind nicht geschützt und es kann sich jede Person Ernährungsberater:in oder Ernährungstherapeut:in nennen, unabhängig von der Qualifikation. Mehr dazu gibt es in diesem Blogbeitrag.

Welches sind die Unterschiede zwischen Beratung und Therapie?

Eine Ernährungsberatung fällt in den Bereich der Prävention. Prävention dient der Vorbeugung von Krankheiten und deren Folgen (sog. Komorbiditäten). Diese Art der  Ernährungsberatung richtet sich also an gesunde Menschen und wird v.a. bei Fragen zur richtigen Ernährung in besonderen Lebensphasen (z.B. Schwangerschaft, Wechseljahre, im Alter) oder Situationen (wie z.B. Schichtarbeit) in Anspruch genommen. Krankenkassen übernehmen anteilig oder vollständig die Kosten der Ernährungsberatung – hierfür sind keine Formulare vom Arzt notwendig, lediglich einen Kostenvoranschlag der Ernährungsberatung ist einzureichen.

Eine Ernährungstherapie richtet sich dagegen an erkrankte Menschen. Ziel der Ernährungstherapie ist es, die Grunderkrankung positiv zu beeinflussen und eine Verschlechterung und ggf. Folgeerkrankungen zu vermeiden oder zumindest zeitlich hinauszuzögern. Eine Ernährungstherapie hilft zudem Beschwerden zu lindern oder den Medikamentenbedarf (z.B. die Einnahme von Statinen bei Bluthochdruck) zu verringern. Eine Ernährungstherapie ist z.B. bei Diabetes mellitus, Osteoporose, Gicht, Reizdarm oder auch erhöhten Blutfettwerten (Cholesterin) ratsam. Auch bei Allergien und Nahrungsmittelinterolanzen wie gegenüber Laktose, Histamin, Sorbit und bei einer Fruktosemalabsorption kann eine Ernährungstherapie der betroffenen Person helfen durch die richtige Nahrungsmittelauswahl das Wohlbefinden zu steigern. Krankenkassen übernehmen anteilig oder vollständig die Kosten der Ernährungstherapie – hierfür ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom Arzt notwendig sowie ein Kostenvoranschlag der Ernährungsberatung.

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