Wenn eine Krankheit diagnostiziert wird kann eine Ernährungsumstellung erforderlich sein, um die Symptome zu lindern oder das Risiko für Folgekrankheiten zu verringern. Eine qualifizierte Ernährungstherapie kann hierbei eine Unterstützung sein und die Umstellung begleiten. Wann eine Ernährungsberatung noch sinnvoll sein kann, erfahren Sie hier.
Wie eine Ernährungstherapie bei mir aussieht:
Für ein kostenloses Erstgespräch am Telefon, indem Sie mir Ihr Anliegen schildern und wir einen Ersttermin vor Ort in meinen Räumlichkeiten vereinbaren, rufen Sie mich an unter 05072-770076 oder schreiben Sie eine Mail an info@ernaehrungsberatung-hahn.de. Sie erhalten danach einen Kostenvoranschlag von mir, welchen Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Diese wird Ihnen dann mitteilen, inwieweit Sie die Kosten erstattet bekommen. Falls bereits Diagnosen vorliegen, benötigen Sie von Ihrem Arzt zusätzlich eine Notwendigkeitsbescheinigung. Auch diese wird in Kopie bei der Krankenkasse eingereicht.
Bitte bringen Sie zum Ersttermin diese ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung sowie aktuelle Laborbefunde (z.B. Blutwerte) mit.
Der erste Termin (60 Minuten) dient dem Kennenlernen und der Anamnese, d.h. wir hier Ihre bisherige Ernährungs-und Lebensweise betrachten, damit ich mir einen Überblick darüber verschaffen und meine Ernährungsempfehlungen im späteren Verlauf auf Sie individuell anpassen kann, damit es für Sie im Alltag anwendbar ist. Sie erhalten bei den Folgeterminen (30 Minuten) von mir Informationsmaterial zu Ihrer Thematik bzw. Diagnose mit Ernährungsempfehlungen, Tipps und alltagstauglichen Rezeptvorschlägen. Sollten sich im Beratungsverlauf weitere Fragestellungen ergeben oder Sie Wünsche (wie z.B. ein Einkaufstraining) äußern, kann auch dies berücksichtig werden. Mir ist es wichtig, dass die Beratung von Anfang an auf Augenhöhe stattfindet und Sie sich als Klient/in bei mir wohlfühlen.
Am Ende der Beratungseinheiten erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie bei der Krankenkasse einreichen. Da ich qualifizierte Ernährungsberaterin bin und meine Beratungen somit unter § 43 SGB V fallen, werden die Beratungen von Krankenkassen anteilig oder vollständig erstattet. Sie haben im Idealfall somit nur geringe Kosten, profitieren aber langfristig von einer zertifizierten Ernährungstherapie, die individuell auf Sie angepasst ist.
Mein Leistungspaket, welches sich auf die Beratungseinheiten aufteilt:
- Erhebung und Auswertung der Ernährungsweise
- Durchsicht der Befunde des Arztes (Laborwerte, Medikamentenplan)
- Anleitung zum Führen eines Ernährungsprotokolls und deren schriftliche Auswertung für Ihre Unterlagen
- Aufstellung eines individuellen Ernährungskonzeptes anhand aller ermittelten Daten durch Fragebogen, Protokoll und Gespräch
- Informationsvermittlung und Ernährungsaufklärung
- Individuell auf Sie zugeschnittenes Informationsmaterial zur Diagnose
- Begleitung der Ernährungsumstellung
Wo finden die Termine statt?
Die Beratungen finden in meinem Büro in der Gemeinde Wedemark im Ortsteil Abbensen statt, können auf Wunsch jedoch auch online über die Software Zoom durchgeführt werden. Je nach Gesundheitszustand und Mobilität können die Beratungseinheiten auch bei Ihnen zu Hause stattfinden, sofern Ihr Wohnort in meinem näheren Einzugsgebiet (Gemeinde Wedemark, Neustadt am Rübenberge) liegt. Hier wird eine Anfahrtspauschale fällig, die abhängig von der Entfernung ist. Dies wird vorab besprochen und festgelegt.
Als Mitglied des Berufsverbandes Oecotrophologie e.V. (VDOE) sowie des Verbands für Ernährung und Diätetik (VFED) gelten für Oecotrophologen festgelegte Berufsgrundsätze, die in der jeweiligen Berufsordnung festgelegt sind. Als zertifizierte Ernährungsberaterin beim Verband für Ernährung und Diätetik (VFED) verpflichte ich mich stetig an Fortbildungen teilzunehmen. Dadurch wird garantiert, dass die Beratung die auf dem neusten Kenntnisstand der Ernährungswissenschaften basiert und sich zudem an den aktuellen medizinischen Leitlinien orientiert.